Susie B., Lehrerin einer Sekundarschule wurde Opfer eines heutzutage immer öfter auftretenden Phänomens, dem Cybermobbing. Zu wissen, dass die manipulierten Bilder von ihr, die einmal im Internet veröffentlicht wurden immer wieder auftauchen können, bereitet ihre derart psychische Probleme, dass sie bis auf weiteres arbeitsunfähig bleibt.
Was ist geschehen?
Vor einigen Wochen wurde Susie B. vom Schuldirektor darauf hingewiesen, dass im Internet unsittliche Fotos von ihr aufgetaucht sind. Er bittet sie die Sache umgehend zu klären, schließlich habe sie eine Vorbildfunktion und der Ruf der Schule stünde auf dem Spiel.
Susie B. wendet sich an Kollegen und erfährt, dass diese bereits im Bilde sind. Sie erfährt, dass nicht nur auf Facebook, sondern ebenfalls in anderen sozialen Netzwerken Nacktfotos von ihr zirkulieren.
Susie B. versteht die Welt nicht mehr:
Sie hat
- nie Nacktfotos von sich gemacht und
- schon gar nicht ins Internet gestellt.
Sie geht der Sache selbst auf den Grund und muss feststellen, dass nicht nur Nacktfotos von ihr im Umlauf sind, sondern ebenfalls Seiten auf denen üble Kommentare über ihre Person hinterlassen werden.
Wie kam es dazu?
Trotz Pseudonyms „Susie Eisus“ hatten einige Schüler von Susie B. ihr Profil auf Facebook ausfindig gemacht, mitsamt den neuesten Urlaubsfotos im Bikini. Einige nutzten die Gelegenheit um Seiten und Gruppen zu gründen, wo diese Fotos dann mit anderen Leuten geteilt wurden und weitergeleitet wurden. In diesen Gruppen und auf diesen Seiten hinterließen die Schüler dann üble Kommentare und machten sich über Susie B. und ihr Aussehen lustig. Natürlich kamen auch einige Schüler auf die Idee das Ausgangsmaterial zu manipulieren. Schnell wurde aus dem Bikinifoto am Strand ein Nacktfoto; ihr Kopf wurde auf ein pornographisches Bild montiert und rumgeschickt…
Was muss Susie B. jetzt tun?
Betreiber der Webseite informieren
Webseiten wie soziale Netzwerke oder Chats dulden kein Mobbing. Auch wenn der Begriff als solcher in den AGBs nicht auftaucht, so ist es in der Regel verboten, Falschaussagen zu machen, andere Personen öffentlich zu demütigen, Bilder und Videos zu teilen von Leuten, deren Einverständnis man nicht hat, oder unter dem Namen einer anderen Person ein Profil zu erstellen. Wer im Internet belästigt wird, sollte also immer die Betreiber der Webseite darüber informieren. In besonders schweren Fällen sollte man gleich die Polizei einschalten.
Beweise sichern
Sie muss Kopien und Screenshots von den Bildern und Kommentaren anfertigen.
Darüber reden
Wer im Internet oder über das Handy gemobbt wird, kann es dies nur schwer allein bewältigen. Susie B. sollte mit ihrer Familie und/oder Freunde darüber sprechen. Bei der BEE SECURE Helpline 8002-1234 finden Opfer kompetente Ansprechpartner.
Sie sollte unbedingt auch die Polizei informieren. In Luxemburg gibt es den Begriff Cybermobbing noch nicht im Strafrecht, aber bestimmte Handlungen im Rahmen von Cybermobbing können sehr wohl strafrechtlich verfolgt werden. So sind Rufschädigung, Beleidigung, Diskriminierung und Angriff auf die Privatsphäre sehr wohl Artikel im Strafgesetzbuch:
Bei der Verbreitung von Videos oder Fotos ohne Zustimmung des Betroffenen, gilt das „Recht am eigenen Bild“. Gegen Veröffentlichung von Unwahrheiten und Beleidigungen in sozialen Netzwerken, Foren oder kann Strafanzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung erstattet werden.
Was hätte Susie B. tun sollen, damit so etwas nicht passiert?
Susie B. hatte versäumt ihre Sicherheitseinstellungen auf Facebook zu kontrollieren, so dass ihr Profil für jeden zugänglich war.
Allgemein sollte jeder, der in Netzwerken aktiv ist, genau überlegen, welche Informationen öffentlich sein sollen. Nach dem Motto „Was keiner weiß, macht keinen heiß“ sollte das „Privacy Feature“ in jedem Fall sorgfältig eingestellt werden. Inhalte die nur für ausgewählte „Freunde“ bestimmt sind, sollte auch nur mit diesen geteilt werden und für die „Freunde der Freunde“ nicht sichtbar werden Zu diesem Zweck können bestimmte „Freundeslisten“ erstellt werden. Des Weiteren sollte die Privatsphäre-Einstellung regelmäßig überprüft werden.
Außerdem:
Ein Pseudonym ist an sich eine gute Möglichkeit um etwas „versteckter“ auf Facebook aktiv zu sein, aber verstößt an sich gegen die Klarnamenpflicht in den Geschäftsbedingungen von Facebook und so riskiert man, dass das Konto gelöscht wird